Nachdem seit mehr als einem Jahr keine Kita-Gebühren mehr anfallen und die Kleine auch die Musikschule nicht mehr besucht habe ich mich entschieden, denn Mehrbedarf bis auf Nachweise von Ausgaben nicht mehr zu zahlen. In der Einigung waren Kita-Gebühren und Musikschule extra aufgeführt.
Die Mutter hatte ich bereits im August 2024 darüber informiert, dass ich Nachweise für den Mehrbedarf erwarte. Gleiches wurde der Anwältin am 17.02.2025 mitgeteilt. An nachgewiesenen zusätzlichen Mehrbedarf für eine Kita-Fahrt habe ich mich hälftig beteiligt. Hier hatte die Kita die Gesamtkosten mitgeteilt.
Am 11. Juli forderte die Mutter nun tatsächlich, dass ich weiter Mehrbedarf zahlen soll, sie einer Berechnung aber offen gegenüber steht. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass sie lediglich Belege vorweisen muss. Der Unterschied zwischen Unterhalt und Mehrbedarf scheint der Mutter nicht geläufig, wenn es auch zwei Überweisungen jeden Monat sind.
Ich habe die Mutter darüber informiert, dass ich das Jugendamt am 31.07.2025 mit der Neuberechnung beauftragen werde, da ich hoffe bis dahin meinen Steuerbescheid erhalten zu haben.
Wie zu erwarten, habe ich ein Schreiben der Anwältin erhalten. Immerhin bestätigt Sie, dass sie keine Rechtsgrundlage für Ihr Schreiben vom 10.02.2025 hatte. Eine Verwandtschaft mit der Mutter bestünde nicht.
Im weiteren gibt Sie an, dass das Jugendamt nicht fähig sei den Unterhalt zu berechnen, da es hinsichtlich der jüngeren Tochter nur im Auftrag des Vaters tätig werden würde, obwohl die Mutter die alleinige Sorge hat. Es ist hierbei wirklich fraglich, ob jemand mit derart geringen Kenntnisstand der Rechtslage zum Sorgerecht überhaupt in der Lage sein soll familienrechtliche Sachverhalte zu klären. Desweiteren hätte die Mutter keine Möglichkeit Unstimmigkeiten zu thematisieren. Das sie diese Möglichkeit hat und davon im letzten Jahr auch Gebrauch machte, hatte das Jugendamt sogar schriftlich bestätigt. Der geringe Wahrheitsgehalt des Schreibens der Anwältin ist diesbezüglich haarsträubend. Interessanterweise scheint die Anwältin verstanden zu haben, dass die zwei Jahres Frist nach § 1605 Abs. 2 BGB noch nciht abgelaufen ist, weshalb sie für die jüngere Tochter keine Unterlagen mehr fordert.
Allerdings droht die Anwältin im Auftrag der Mutter mit einem weiteren Gerichtsverfahren um den Unterhaltsanspruch für die ältere Tochter zu erstreiten. Für diese habe ich das alleinige Sorgerecht und das Jugendamt berechnet die Ausgleichszahlungen einmal jährlich kostenfrei auf Basis der Einkommensunterlagen beider Elternteile. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Mutter Einkünfte aus Krankengeld und Steuerrückzahlungen nachweislich verschweigt, ich aber im Interesse der Kinder vom Rechtsweg vorerst absehe.
Abschließend ist die Anwältin noch der Meinung die gesetzte Frist bezüglich des Auskunftsersuchens in unbestimmte ferne Zukunft zu rücken. Das dies einen Rechtsverstoß darstellt, sollte ihr die nächsten Tage auffallen, wenn auch sie die Bestätigung zur laufenden Ermittlung des Landesdatenschutzbeauftragen zugestellt bekommt.
20.03.2025
Da die Kanzlei der Auskunftsersuchen nach Art. 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht bis zur Frist am 18.03.2025 nachgekommen ist, habe ich mich entschieden eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin einzureichen.
25.03.2025
Ich habe die Bestätigung des Berliner Datenschutzbeauftragten erhalten, dass definitiv ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 4 vorliegt. und ein gerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Die Anwaltskanzlei wurde ebenfalls verwarnt.
07.04.2025
Da die Rechtsanwaltskanzlei der Meinung zu sein scheint weder der beruflichen Sorgfaltspflicht, noch den Verpflichtungen nach DSGVO nachzukommen, habe ich zwei Wochen nach dem Schreiben des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Beschwerde mit den entsprechenden Schadensersatzforderungen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin eingereicht. Basierend auf dem Feedback in der Verhandlung von 2023, ist dies ein sehr effektiver Weg, um zu verhindern dass die Kanzlei weiteren Schaden anrichten kann.
Da auch Rechtsanwälte Geld verdienen müssen, wurde die Mutter von der Kanzlei Hobuß und Wowra überzeugt, dass diese eine Neuberechnung Des Unterhaltes für die Mutter durchführen müssen. Dementsprechend beruft sich die Kanzlei auf eine geradlinigen Verwandtschaft mit der Mutter (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB) und fordert dementsprechend Auskunft über Einkünfte fordert. Da ich mit der Mutter weder verheiratet war, noch verwandt bin, erschließt sich diese Unterstellung nicht. Als weiteres gibt der Rechtsanwalt an, dass er den Unterhalt der Kinder (ohne diese zu nennen) berechnen will. Da ich für eines der Kinder das alleinig sorgeberechtig bin und die Kanzlei nicht beauftragt habe, ist das doch ein fragwürdiges Vorgehen. Da hier jemand die Daten Minderjähriger ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten zu speichern und verarbeiten zu scheint, habe ich erstmal zwei Auskunftsersuchen nach Art. 15, Abs. 1 DS-GVO gestellt. Vorsorglich habe ich auch dem Datenmissbrauch meiner und der Kindsdaten widersprochen, damit gar nicht erst der Eindruck entsteht, dass die Kanzlei hier das Interesse der Kinder oder meines vertreten würde.
Abschließend war die Kanzlei nicht in der Lage entsprechend § 1605 Abs. 2 BGB bis zwei zu zählen.
Überraschend ist an all dem eigentlich nur, dass der Mutter auch Berechnungen des Jugendamtes der letzten Jahre vorliegen, nach denen ich die letzten Jahre zu viel Unterhalt und Mehrkosten bezahlt habe und weiterhin bezahle. Es bleibt also fraglich, was überhaupt Ziel der Mutter ist, oder ob es sich hierbei nicht nur um einen Versuch einer Rechtsanwaltskanzlei handelt sich selbst über Wasser zu halten. Vorsorglich habe ich die Rechtsanwaltskanzlei aber auch noch darauf hingewiesen, dass die Mutter unter Vorbehalt weiter Mehrbedarf für Kita-Gebühren (fallen seit mehr als einem Jahr nicht mehr an), als auch für eine Musikschule (die seit fast 2 Jahren nicht mehr besucht wird) erhält, dem geforderten Nachweisen für diese (oder ähnlich gelagerte Kosten) bis dato allerdings nicht nachgekommen ist.
Nachdem das Gericht in der Verhandlung im Juni 2023 den Unterhalt nachberechnet hat, gab es keinerlei Überraschungen. Es wurde der Unterhalt basierend auf den Lohnabrechnungen, inklusive aller Bonuszahlungen und Überstunden berechnet. Eine solche Berechnung hätte auch das Jugendamt kostenfrei übernommen, so wie dies der Mutter bereits über mehrere Jahre angeboten wurde.
Im Endeffekt erhält die Mutter eine Nachzahlung des Unterhaltes in Höhe von 3.600 Euro. Diese hatte ich zurück gelegt, da die Ansprüche relativ einfach bestimmbar sind. Leider hatte sowohl der Anwalt der Mutter durch seine bewusste Untätigkeit, als auch die Mutter durch ihre Verweigerung den Unterhalt durch das Jugendamt berechnen zu lassen dazu geführt, dass dieser nachträglich gezahlt wurde. Immerhin hatten der Anwalt der Mutter und diese durch einen anderen Gerichtsbeschluss, welcher den Unterhalt ebenfalls festlegte eine Anpassung verhindert. Das Jugendamt ist auch in der Lage den Mehrbedarf der Kinder zu ermitteln. Das wird für unsere ältere Tochter bereits seit einigen Jahren so praktiziert. Die Mutter erkannte ihrerseits an, dass die Kitarückzahlung zu zahlen gewesen wäre und sie diese entgegen aller Absprachen einbehalten hat. Das Thema ist mit der Verhandlung aber auch erledigt.
Schade, dass soviel Zeit vergehen musste. Die Gesamtkosten für Anwälte, Gericht und das Ego der Mutter belaufen sich auf etwas mehr als 9.478 Euro, welche über einen Kredit getragen werden müssen. Es ist wirklich schade, wie das Vermögen der Kinder vernichtet wurde.
Das positive an dem Beschluss: Der Unterhalt wurde für ein Gehalt festgelegt, welches etwas mehr als 600 Euro über dem tatsächlichen, inklusive aller Zahlungen und Überstunden, liegt. Damit sollte zumindest für die Zukunft gesichert sein, dass es keine Klagen geben kann.
Da das Amtsgericht die erste Stellungnahme nicht akzeptierte, ich es mir aber einfach nicht leisten kann viele Stunden für Anwälte auszugeben, habe ich es erneut probiert. Hierbei wurde auch nochmals auf die ungerechtfertigte Bereicherung der Mutter hingewiesen. Zusätzlich erwähnt der Anwalt der Mutter auch nicht, dass sich diese trotz annähernd gleichen Nettoeinkommens sich nicht an den gesundheitlichen und schulischen Kosten unserer ersten gemeinsamen Tochter beteiligt.
Das Amtsgericht Potsdam hat auch diesmal die durch meine Anwältin vorgelegte Stellungnahme und Unterlagen nicht akzeptiert. Hierbei macht sich das Amtsgericht scheinbar zum Erfüllungsgehilfen der Prozessstrategie von Herrn Wowra. Dieser hat bereits im November 2020 die Strategie vorgestellt, dass ein Elternteil (hier die Mutter), den anderen so lange mit Klagen und Verfahren überzieht, bis sich dieser keine Verteidigung mehr leisten kann.
Ich bin leider wenig überrascht durch den trüben Weitblick der Mutter, die bis zum heutigen Tage nicht erkannt hat, dass das Geld welches Anwälte und Gerichte seit Beginn der Klageflut durch die Mutter erhielten (Gerichts- und Verfahrenskosten 8.150,47 Euro, Anwaltskosten 23.468 Euro) den Kindern nie wieder zur Verfügung stehen kann und für immer verloren ist. Anstatt sich aber auf Einigungsvorschläge einzulassen, zieht die Mutter es vor, dass Geld der Kinder lieber an Herrn Wowra abzutreten, als es den Kindern zugute kommen zu lassen. Zusätzlich zu den genannten Kosten auf meiner Seite kommen nochmals die gleiche Höhe an Gerichtskosten auf Seiten der Mutter und die Zahlungen an Herrn Wowra. Man stelle sich mal vor, was die Kinder hätten mit den mehr als 50.000 Euro hätten alles anfangen können.
Da die Mutter erneut einen Antrag auf Titulierung des Unterhaltes stellte, in dem vertretende Anwalt versucht den Eindruck zu erwecken, dass ich Steuerhinterziehung betreiben würde, er diese aber verschweigt, sollte ich mich auf seinen Erpressungsversuch einlassen, sendete meine Anwältin folgende Stellungnahme an das Amtsgericht Potsdam, inkl. der genannten Dokumente. Interessant am Antrag des Anwaltes der Mutter war die Aussage, dass selbst wenn er einfach komplett falsch gerechnet hat, ich die Kosten trotzdem zu tragen habe. Selbstverständlich kein Wort davon, dass die Mutter die Kitarückzahlung in Höhe von mehr als 5.000 Euro nicht an mich weitergeleitet hat, selbst wenn nach ihrer Ansicht nur die Hälfte der Summe abgesprochen war. Auch diese habe ich bis heute nicht erhalten.
Das Amtsgericht Potsdam verwies jedoch darauf, dass ich keine Stellungnahmen schreiben darf und die Unterlagen von einem Anwalt vorgelegt zu werden haben.
Eigentlich ist das Ganze Wahnsinn, da das Amtsgericht Potsdam den Kindesunterhalt bereits in der Vergangenheit für den Zeitraum auf Basis der vorgelegten Informationen tituliert hatte. Aber bereits damals versuchte sich der Anwalt der Mutter dem gesunden Menschenverstand zu entziehen. Dies ist seinen folgenden Schreiben und der erklärenden Antwort zu entnehmen.
Im Endeffekt legte das Amtsgericht eine Unterhaltszahlung fest und ich hatte diese ausgeglichen. Da Herr Wowra und seine Mandantin aber der Meinung waren, dass ihnen der Überweisungsbetreff nicht passt, kam es zu folgender Kommunikation. Die Geldgier scheint hierbei manchmal keine Grenzen zu kennen.
Es bleibt zu erwähnen, dass es nach dem Antwortsschreiben zu diesem Fall bis zum heutigen Datum (20.06.2023) keine Schreiben von Herrn Wowra mehr bezüglich der Überweisungstitel gab.